Sonderfahrten

Besondere Krankentransporte sachlich, diskret und abgestimmt.

Sonderfahrten beschreiben besondere Rahmenbedingungen rund um Krankentransporte ohne medizinische Überwachung – zum Beispiel Psychiatrien, Einrichtungen, Behördenabstimmung, Rückführungen oder koordinierte Übergabesituationen.

Typische Sonderfahrten

Besondere Fahrten mit klarer Abstimmung.

Psychiatrien

Abgestimmte Fahrten für psychiatrische Einrichtungen mit klarer Übergabe und Rückmeldeweg.

Einrichtungen

Besondere Fahrten zwischen Pflege, Klinik, Wohnort, Reha oder anderer Einrichtung.

Behörden

Behördlich abgestimmte Fahrten mit Auftraggeber, Ansprechpartner*in und definiertem Rahmen.

Rückführungen

Rückführungsfahrten werden sachlich als behördlich oder einrichtungsbezogen abgestimmte Fahrten eingeordnet.

Polizeibegleitung

Wenn erforderlich, wird die Fahrt nur mit klarer Auftraggeber- und Begleitabstimmung vorbereitet.

Koordinierte Übergaben

Übergabeort, Kontaktperson, Zeitfenster und Rückmeldung werden strukturiert erfasst.

Sicherheitsrahmen

Was vor einer Sonderfahrt geklärt werden muss.

  1. Auftraggeber

    Einrichtung, Behörde, Klinik, BAMF, Justizvollzug, Psychiatrie oder andere Stelle.

  2. Übergabe

    Start, Ziel, Übergabeort, Ansprechpartner*in und Rückmeldeweg.

  3. Begleitung

    Angehörige, Einrichtungspersonal, Behörde oder Polizeibegleitung.

  4. Abgrenzung

    Notfall, Infektion, medizinische Überwachung und Sicherheitslage werden gesondert geprüft.

Fachliche Grenze

Sonderfahrt bedeutet nicht automatisch Rettungsdienst – aber auch nicht jede Sonderlage passt zu KFD.SH.

KFD.SH führt Sonderfahrten dort durch, wo während der Beförderung keine medizinische Überwachung, Behandlung oder infektiöse Schutzmaßnahme erforderlich ist. Bei Notfall, Infektion mit Schutzmaßnahmen, medizinischer Überwachung oder akuter Gefahrenlage ist der Rettungsdienst bzw. qualifizierte Krankentransport zuständig.

Nächster Schritt

Klare Wege von dieser Seite.