Abgestimmte Fahrten für psychiatrische Einrichtungen mit klarer Übergabe und Rückmeldeweg.
Besondere Krankentransporte sachlich, diskret und abgestimmt.
Sonderfahrten beschreiben besondere Rahmenbedingungen rund um Krankentransporte ohne medizinische Überwachung – zum Beispiel Psychiatrien, Einrichtungen, Behördenabstimmung, Rückführungen oder koordinierte Übergabesituationen.
Besondere Fahrten mit klarer Abstimmung.
Besondere Fahrten zwischen Pflege, Klinik, Wohnort, Reha oder anderer Einrichtung.
Behördlich abgestimmte Fahrten mit Auftraggeber, Ansprechpartner*in und definiertem Rahmen.
Rückführungsfahrten werden sachlich als behördlich oder einrichtungsbezogen abgestimmte Fahrten eingeordnet.
Wenn erforderlich, wird die Fahrt nur mit klarer Auftraggeber- und Begleitabstimmung vorbereitet.
Übergabeort, Kontaktperson, Zeitfenster und Rückmeldung werden strukturiert erfasst.
Was vor einer Sonderfahrt geklärt werden muss.
- Auftraggeber
Einrichtung, Behörde, Klinik, BAMF, Justizvollzug, Psychiatrie oder andere Stelle.
- Übergabe
Start, Ziel, Übergabeort, Ansprechpartner*in und Rückmeldeweg.
- Begleitung
Angehörige, Einrichtungspersonal, Behörde oder Polizeibegleitung.
- Abgrenzung
Notfall, Infektion, medizinische Überwachung und Sicherheitslage werden gesondert geprüft.
Sonderfahrt bedeutet nicht automatisch Rettungsdienst – aber auch nicht jede Sonderlage passt zu KFD.SH.
KFD.SH führt Sonderfahrten dort durch, wo während der Beförderung keine medizinische Überwachung, Behandlung oder infektiöse Schutzmaßnahme erforderlich ist. Bei Notfall, Infektion mit Schutzmaßnahmen, medizinischer Überwachung oder akuter Gefahrenlage ist der Rettungsdienst bzw. qualifizierte Krankentransport zuständig.